Antrag
der SPD-Fraktion
zur 3. öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Bickenbach
am 15. Juli 2021
Beschlussvorschlag:
In §12 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse der Gemeinde Bickenbach wird nach Satz 1 eingefügt:
„Die Begründung muss eine plausible Abschätzung der finanziellen und personellen Auswirkungen enthalten.“
Begründung:
Zahlreiche Anträge der Fraktionen und des Gemeindevorstandes an die Gemeindevertretung sind gut gemeint und würden häufig – nicht immer – im jeweiligen Bereich zu einer Verbesserung führen. Zumeist wird vom Antragsteller allerdings außer Acht gelassen, welche zusätzlichen Kosten und welcher zusätzliche Personalaufwand bei der Umsetzung durch die Gemeinde notwendig wird. In vielen Fällen wäre dieser Aufwand angemessen, wird aber bei der eigenen Antragstellung nicht berücksichtigt.
Mit dieser Ergänzung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung wollen wir erreichen, dass diese Aspekte von jedem Antragsteller betrachtet und erläutert werden. Dies schafft mehr Transparenz für alle Beteiligten und ist in vielen Parlamenten bereits üblich.
Der Antrag ist im HFS-Ausschuss zu behandeln.
Gez. Tim Schmöker
Fraktionsvorsitzender
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